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Clubbeitrag

Autor: Jürgen Heinisch; Autoreninfo anzeigen

Leider gibt es immer wieder Fehler bei der Überweisung des Clubbeitrags. Aus diesem Grund ein paar Hinweise dazu:

Der Clubbeitrag beträgt DM 36,- für ein Jahr. Auf den Monat umgerechnet also 3,- DM. Der Beitrag ist in Einheiten von mindestens 1/2 Jahr im voraus zu bezahlen. Das bedeutet also DM 18,-.

Meine dringlichste Bitte ist, das ALLE den Beitrag für jeweils 12 Monate, also 36,- DM im voraus überweisen. Das bedeutet für mich nur 1 Buchung für jedes Mitglied. Bei der Einzahlung von DM 18,- sind es schon doppelt soviel. Klar, daß das Zeit kostet.

Der Clubbeitrag muß auf folgendes Konto überwiesen werden:

Jürgen Heinisch
(siehe Autoreninfo)

Im Bemerkungsfeld sind der Name und die Mitgliedsnummer anzugeben. Wer diese noch nicht weiß, weil die Mitgliedsdatei noch nicht komplett überarbeitet ist, muß seine Anschrift komplett mit angeben.

Wird der Clubbeitrag per BTX Kontoführung überwiesen, so sind unbedingt in dem Feld für den Verwendungszweck der Name und die Mitgliedsnummer einzutragen. Die meisten BTX Kontoprogramme der Banken übermitteln nicht automatisch den Namen des Überweisenden.
Kontonummer und die Bank, von der das Geld kommt, sind bei BTX Überweisungen nie zu sehen. Hier kommt es zu den meisten Problemfällen, weil das Geld weder jemanden zugeordnet noch mangels Kontonummer zurück überwiesen werden kann.

Damit der Mitgliedsbeitrag rechtzeitig und regelmäßig überwiesen wird, empfiehlt es sich, einen Dauerauftrag einzurichten. Das geht auch für einen jährlichen Beitrag von DM 36.-.

Einige haben sich erlaubt, einen Dauerauftrag von DM 3,- pro Monat einzurichten. Das macht für mich natürlich die Arbeit von 12 Buchungen. Liebe Mitglieder, das geht so nicht. Wenn das alle machen würden, wären das zur Zeit über 20.000 Buchungen pro Jahr. Bitte ändert alle Daueraufträge auf mindestens DM 18,- für 6 Monate.

Alle kleineren Beträge werde ich nicht mehr verbuchen, wenn mir die Arbeit zu viel wird.
Das gilt auch für Bezahlungen per BTX Gebührenseite. Eine Gebührenseite entspricht dem Beitrag für 3 Monate. Es sind also mindestens 2 Gebührenseiten hintereinander zu überweisen.

Auf dem Adreßlabel jeder GUP Zusendung kann der aktuelle Beitragsstand abgelesen werden.
Unter dem Namen steht möglicherweise 09/91 1269. Dabei bedeutet 09/91 = Beitrag bezahlt bis einschließlich September 1991; 1269 = Mitgliedsnummer.
Der Dauerauftrag muß hier also so eingerichtet sein, daß spätestens im September der neue Mitgliedsbeitrag bei mir angekommen ist.

Was passiert nun, wenn der Beitrag vergessen wurde? Nun, entgegen dem Clubsystem sende ich inzwischen den säumigen Zahlern eine Erinnerungskarte zu. Vor dieser GUP mußten wir leider 100 Mitglieder erinnern. Und wer muß die 100 Postkarten plus Briefmarke plus Arbeit bezahlen?!
Wird trotz Erinnerung nicht bezahlt und ist der Beitrag mehr als 2 Monate überfällig, fliegt derjenige aus dem Club, der Wiedereintritt kostet einen Beitragsmonat. Sollte ich mal einen Fehler gemacht haben, gibt es einen Monat gratis.
Wenn die GUPs eingetütet werden, kennzeichnen wir alle Adreßlabel, die bis zu 2 Monate Beitragsrückstand haben, mit einen Textmarker. Eine bessere Methode haben wir leider noch nicht gefunden. Dabei kann aber leicht einer übersehen werden. Also schau mal genau auf DEIN Label.

Ich hoffe bei Euch nun auf etwas mehr Verständnis zur Beitragszahlung zu stoßen, damit mir etwas von diesem Streß genommen wird.
Gelegentlich wurde ich schon gefragt, ob wir nicht das Lastschriftvertahren einführen können. Das geht zur Zeit aus mehreren Gründen noch nicht. Dieses bringt dem User eine Erleichterung, uns aber bei der Verwaltung Mehrarbeit. Zudem fehlen uns dazu noch die Kenntnis und geeignete Programme zur Verwaltung. Letztlich kostet das ganze natürlich etwas. Und wer müßte das bezahlen, natürlich auch Du, indirekt über den Clubbeitrag.

Übrigens, zum besseren Verständnis sollte man noch sagen, daß alle Aktiven im GUC einen Beruf ausüben und alle Clubtätigkeiten in der Freizeit (!) bewältigen, meist neben Familie etc. ... !

 

Jürgen

 

 

 




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Letzte Änderung am 01.11.2019