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Rechtsstreit um geoROMDie ersten Verhandlungen vor der Zivilkammer beim Landgericht Bochum sind vorüber. Der aktuelle Stand des Rechtsstreits bei Schreiben dieser Zeilen sieht recht positiv aus - für beide Seiten. Die Einstweilige Verfügung, erlassen Anfang dieses Jahres vom Oberlandesgericht Hamm, mit dem Verbot, geoROM herzustellen, zu vertreiben sowie dafür Reklame zu machen, wurde aufgehoben. Dieser Gewinn ist eine erste Bestätigung unserer Auffassung, mit geoROM keinen Verstoß gegen geltendes deutsches Recht zu begehen. Basierend auf dem Erlaß dieser Einstweiligen Verfügung sowie weiteren Punkten waren weitere Klagen von MSPI gegen die Verantwortlichen rund um geoROM angestrengt worden. Anlaß: Schadensersatzforderungen, da wir mit Produktion und Vertrieb von geoROM dem einzigen deutschen Lizenzinhaber (Distributor) einen Schaden zugefügt hätten. Angegebener Streitwert in der Klageschrift von MSPI: 200.000 DM. Zwei Wochen nach der ersten Verhandlung bzgl. der Einstweiligen Verfügung war dann die mündliche Verhandlung zu der ersten Folgeklage. In dieser schlug der Vorsitzende Richter der Kammer einen Vergleich zwischen beiden Parteien vor. Auch wenn wir selbst - in Übereinstimmung mit unserem sehr guten Anwalt - der festen Überzeugung waren (und es noch sind ), vor diesem Gericht zu "gewinnen", so stellen sich dennoch einige sehr wichtige Fragen. Es ist fraglich, ob MSPI ein solches Urteil annehmen oder dagegen Widerspruch einlegen würde. Und da genau die gleiche Kammer das erste Ersuchen auf Erlaß der Einstweiligen Verfügung Ende 1991 abgelehnt hatte (deswegen wurde dieses auch erst nach der zweiten Beschwerde vom OLG erlassen!), ist die Antwort auf diese Frage vermutlich klar: der Rechtsstreit würde in die nächste Instanz gehen. Auch wenn wir gewillt sind, unsere Überzeugung bis zur höchsten Instanz, zu verteidigen, stellt sich für uns die Frage, ob ein mehrjähriger Rechtsstreit für die Sache selbst sinnvoll ist. Gar nicht zu reden von den deutlichen höheren Anwalts- und Gerichtskosten, die ab der 2. Instanz fällig werden. Sollte der Vergleich zustande kommen - was wir für die Anwender hoffen - ist das Modul wieder ab Ende August lieferbar. Aktuell werden wir in BTX und der GeoBox über den weiteren Ausgang dieses Rechtsstreits berichten.
Thomas Haberland
Kurzlink hierhin: http://geos-printarchiv.de/1395 |
Letzte Änderung am 01.11.2019 |